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Bei Online Shops denken die meisten Shop-Betreiber, dass Sie per Gesetz dazu verpflichtet sind ein ordnungsgemäßes Impressum bereit zu halten.
Bei Ebay, Amazon, Tradoria usw. hingegen fehlt eine solches oft. Gerade bei Amazon liegt es häufig jedoch nicht an dem Händler. Vielmehr ist es Amazon selbst, welcher es seinen Nutzern technisch schwer bis unmöglich macht, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Es besteht allerdings eine latente Abmahngefahr. Während bei ebay schon seit längeren Abmahnungen ausgesprochen wurde, blieb es bei Amazon bisher ruhig. Dies scheint sich jedoch nun zu ändern. Die ersten Abmahnungen liegen vor. Aktuell mahnt etwa die PEP Trading GmbH ab. Interessant hieran, dieses Unternehmen ist selbst nicht Online-Geschäft betreibt. Nach unserer Auffassung dürfte daher nach bisherigem Kenntnisstand kein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen, so dass die Abmahnung unberechtigt ist.
Sollten Sie Hilfe einem rechtssicheren Internetauftritt bei Amazon benötigen oder Opfer einer Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
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