In Lettland gibt es eine Regelung, nach der die Behörde für Straßenverkehrssicherheit verpflichtet ist die Daten über Strafpunkte, die gegen Fahrzeugführer wegen Verkehrsverstößen verhängt wurden, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gefällt und festgestellt, dass diese Regelung nicht mit den Vorschriften der DSGVO vereinbar ist.
Das Gericht begründet seine Entscheidung insbesondere damit, dass im Hinblick auf das von der lettischen Regierung geltend gemachte Ziel der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit – einer Übermittlung personenbezogener Daten über für Verkehrsverstöße verhängte Strafpunkte nicht nachgewiesen ist. Außerdem rechtfertigen – so der Gerichtshof – weder das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten noch das Recht auf Informationsfreiheit eine solche Regelung.
Ein durchaus spannendes Urteil. Gerade in skandinavischen Ländern sind solche öffentlichen Register kein Einzelfall. In Schweden kann man etwa auch Steuererklärungen einsehen. Ob dies auch in Zukunft so bleibt wird sich zeigen. Mit dem aktuellen Urteil wird mit Sicherheit auch diese Regelung dem EUGH zur Überprüfung vorgelegt.
Urteil in der Rechtssache C-439/19 Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte)
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