Der Ethikrat hat aktuell den Vorschlag gemacht, alle Bürger förmlich zu befragen, ob sie im Falle ihres Todes einer Organentnahme zustimmen oder nicht. Grund hierfür ist, dass es zuwenig Organspender in Deutschland gibt. Sollte eine Erklärung nicht erfolgen und auch die Angehörigen (gemeint die Totensorgeberechtigten) nicht widersprechen, soll eine Organentnahme erlaubt sein! Bisherige Regelung ist, dass eine Entnahme nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist.Nach Auffassung des Autors ist dieser Vorschlag äußerst kritisch zu bewerten. Die Entnahme ohne ausdrückliche Zustimmung führt zu einer Sozialpflichtigkeit der Bevölkerung, welche mit dem Grundgesetz nur schwer in Einklang zu bringen ist. Es würde insbesondere einen Verstoß gegen das in Art 2 GG normierte Recht auf Selbstbestimmung darstellen. Der Verstorbene hat auch nach seinem Tod ein postmortales Persönlichkeitsrecht, welches verletzt werden würde. Gleichzeitig würde ein Eingriff ohne ausdrückliche Zustimmung auch eine Verletzung des Totensorgerechts der Berechtigten darstellen.
Eine förmliche Befragung der Bürger ist daher zwar durchaus zu befürworten, es darf aber nicht dazu führen, dass, wenn keine Erklärung abgegeben werden wird, eine Organentnahme zulässig ist. Das Gegenteil ist der Fall!