28. Mai 2010
Ab dem 11.06.2010 ändert sich die Gesetzeslage zum Widerrufsrecht. Es gilt nun auch für den Ebay Handel die Zweiwochenfrist, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Für Bereiche, in denen eine Belehrung in Textform vorab nicht möglich ist wie bei ebay ist es nun ausreichend, wenn die Belehrung unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgt.
Weiter hat die Musterwiderrufsbelehrung gemäß § 360 III BGB nF nunmehr Gesetzesrang. Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes, so dass ihr mehr Vertrauen entgegen gebracht werden kann.