8. Juli 2010
Die Abmahnungen stammen von der Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner. Diese Kanzlei existiert so nicht mehr. Die Abmahnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Durch Zahlung eines Schadenersatzes über eine sog. „Paysafecard“ soll die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft abgewendet werden. Abgemahnte Werke sind nach unserem Wissen ausschließlich Porno-Filme. Das Vorgehen ist nicht unbekannt. Einen ähnlichen Vorfall gab es bereits vor einigen Monaten. Achtung! Die Rechtsnachfolger der Kanzlei Knil, die U+C Rechtsanwälte, mahnen ebenfalls Filesharing-Verstöße ab. Die Abmahnungen erfolgen jedoch auf dem Postweg.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend bei Filesharing Verstößen.