Die Firma Melango GmbH ist bereits seit Jahren als sog. Abzockerin bekannt. Das Unternehmen Melango.de GmbH aus Chemnitz bietet über ihre Webseite melango.de bzw. b2b-kundenportal.de Restpostenverkauf usw. an. Um die Angebote einsehen zu können, muss man sich auf der Internetwebseite des Unternehmens registrieren. Im Rahmen der Anmeldung stimmt man den AGB der Firma zu. Auf der Webseite selbst befindet sich ein Hinweis unter dem Punkt „Informationen“, dass mit der Anmeldung automatisch eine zweijährige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, welche jährliche Kosten in Höhe von 240,00 € auslöst. Der Hinweis, auf die Kosten ist derart gestaltet, dass er nicht wahrnehmbar bzw. leicht übersehen wird. Nach unserer Aussicht ist dies durchaus beabsichtigt. Durch einen weiteren Hinweis, dass sich die Angebote ausschließlich an Gewerbetreibende richtet soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Zeitnah nach der Anmeldung fordert die Melango.de GmbH die Zahlung der Mitgliedschaftssumme per Rechnung.
Es gibt mehrere Gerichtsentscheidungen, die einen Anspruch auf Zahlung an Melango verneinen.
So etwa das Amtsgericht Dresden, Urteil vom 5.10.2011, Az. 104 C 344/11. Es gibt allerdings auch Urteile, die der Firma Melango einen Zahlungsanspruch zuerkannt haben. Die Rechtslage ist insoweit nicht eindeutig.
Nach unserer Auffassung sollte dem Zahlungsbegehren nicht nachgegeben werden, wenn man irrtümlich von einem kostenlosen Angebot ausging und somit einem Irrtum unterliegt.