Erneut erhalten wir Kenntnis von Abmahnungen der der Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte aus Birkenau vor, die Auftrag der Bären-Apotheke, Inhaber Thomas Jürgens e. K. Abmahnungen ausspricht.
Abgemahnt werden Online Händler, die Gesundheitsprodukte verkaufen. Konkret geht es Schwarzkümmel Produkte. Diese sollen in wettbewerbswidriger Art und Weise beworben worden sein. So soll ein Verstoß gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (kurz LFGB) vorliegen.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 Euro bei einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin 859,80 Euro.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, helfen wir Ihnen gerne.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen!
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