Die Nutzung des Markenbegriffs als Meta-Tag kann in bestimmten Fällen rechtsverletzend sein.
Das OLG Frankfurt a.M. hat dies mit seinem Urteil vom 06.10.2016 nochmals bestätigt.
Eine fremde Marke, die aus der sprachunüblichen Darstellung eines Begriffes mit stark beschreibendem Anklang bestehe, werde markenmäßig benutzt, wenn sie als Meta-Tag im Quelltext einer Internetseite verwendet werde mit der Folge, dass die Suchfunktion beeinflusst werde, wenn der Nutzer die Marke als Suchwort eingebe, so das Gericht in seinem Leitsatz.
Tauche ein rechtlich geschütztes Kennzeichen in dem Bereich „meta-name=“keywords“ im HTML-Code auf, ziele dies ganz bewusst auf die Stichwortsuche ab und sei somit kein erlaubter Fall der rein beschreibenden Benutzung des Begriffes.
Vorangegangene Rechtsprechung zu Meta-Tags finden Sie in den BGH Urteilen vom 18.05.2006 und vom 08.02.2007.