Seit Jahren haben sie sich um den Namen "Der Wendler" gestritten:
Schlagerstar Michael Wendler und sein Namensvetter und Hobbysänger Frank Wendler.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz entschieden, dass keiner der beiden Sänger ab jetzt den Nachnamen "Wendler" verwenden darf, ohne den Vornamen hinzuzusetzen. Frank Wendler hatte 2008 eine Wortmarke auf "Der Wendler" angemeldet, diese muss er nun löschen lassen.
Bereits vor 25 Jahren hatte das Landgericht Düsseldorf sich mit dem Streit um einen Künstlernamen auseinanderzusetzen. Damals stand im Streit, wer der "wahre" Heino ist: der als "Heino" bekannte Heinz Georg Kramm oder die Heino Parodie Norbert Hähnel. Er war zu der Zeit mit den "Toten Hosen" auf Tournee. Das Gericht urteilte für "Heino" alias Heinz Georg Kramm, mit der Begründung, dass ein Künstlername, der sich im geschäftlichen Verkehr durchgesetzt hat, einen wirtschaftlich nutzbaren Wert darstelle, und daher nicht ausgebeutet werden dürfe.