Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem beliebten Hörspiel die drei Fragezeichen abmahnen. Aktuelle geht es um Folge 151 „Schwarze Sonne“. Aber auch alle anderen Folgen werden verfolgt.
Neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird ein Betrag in Höhe von 956,00 Euro gefordert.
In den Abmahnschreiben sind recht kurze Fristen gesetzt. Diese Fristen sollten in jedem Fall eingehalten werden.
Wir raten! In keinem Fall einfach ohne vorherige Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Vielmehr sollte die Abmahnung zunächst von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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