Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.202, Az.: I-20 U 152/16 hatte sich in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung u.a. mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Markeninhaber ein Schadenersatzanspruch zusteht, wenn er allen Herstellern die Nutzung der Marke gegen Abschluss eins unentgeltlichen Lizenzvertrages erlaubt.
Konkret ging es um die Verletzung des Öko Test Labels.
Das Gericht verneint einen solchen Schadenersatzanspruch. Zwar liege im konkreten Fall eine Markenrechtsverletzung vor. Ein Schadenersatz setzt aber zudem eine Vermögenseinbuße voraus.
Das Gericht führt insoweit wie folgt aus:
„…Ungeachtet der unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten (konkreter Schaden, Lizenzanalogie, Herausgabe des Verletzergewinns) setzt ein Schadensersatzanspruch immer eine Vermögenseinbuße beim Verletzten voraus. Diese lässt sich nicht feststellen….
…Verzichtet –wie hier –der Verletzte auf jegliche kommerzielle Nutzung seines Ausschließlichkeitsrechts, kann der objektive Wert der Nutzung nur mit Null angesetzt werden (OLG Hamm, a.a.O. Rn. 65)….“
Sie haben Fragen zum Markenrecht? Wir helfen Ihnen!
Kanzlei Dr. Schenk – Ihre Markenanwälte aus Bremen