Der Abmahner ist Hersteller verschiedener Waren, so insbesondere in den Bereichen Jeans, Modebekleidung und Accessoires. Die DIESEL S.P.A hat sich u.a. die Marke „JOGGJEANS“ für Damen-, Herren- und Kindermode gesichert (Nizza Klasse 25).
Den Abgemahnten Händlern wird vorgeworfen die Marke „JOGGJEANS“ unberechtigt genutzt zu haben, was eine Markenrechtsverletzung darstellt. Vertreten wird die DIESEL S.P.A durch die Kanzlei TALIENS aus München.
Gefordert wird in den Abmahnungen zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Abmahnung ist vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die für den Fall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro unter Ausschluss der rechtlichen Einheit der Verstöße vorsieht.
Im Weiteren werden Auskunft und Anerkennung der Schadenersatzpflicht verlangt.
Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 140.000,00 Euro verlangt.
Ob und inwieweit eine solche Abmahnung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab.
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten in jedem Fall ernst genommen werden. Es drohen teure Gerichtsverfahren.
Unsere Empfehlung
- Beachten Sie die Fristen
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Nichts ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschreiben und/oder zahlen
- Lassen Sie sich durch einen auf das Markenrecht bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Markenrechts. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz