Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 27.01.2011, Az.: 29 U 2676/10 entschieden, dass die direct.sports.de GmbH in die Löschung der Marke „Hawk“ für die Warengruppe 25 (u.a. Unterwäsche, Schuhe) einwilligen muss.
Wie auch zuvor das Landgericht München, bestätigte das Oberlandesgericht, dass die Anmeldung der Marke nach § 3 Absatz 1,4 Nr. 10 UWG hier wettbewerbswidrig sei, weil der Verdacht bestehe, dass sie vorwiegend dazu genutzt werde, die Sperrwirkung der Marke ohne sachlichen Grund dazu zu benutzen, Wettbewerbsverhältnisse mit Mitbewerbern zu schaffen, um diese dann abzumahnen.
Die Löschung der Marke betreffe aber, so das OLG, zunächst lediglich die Waren und Dienstleistungen, für die eine solche Mitbewerbersituation geschaffen worden war.