Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 31.05.2012, Az.: 315 O 310/11) sieht in der 0,2 l-Carolina-Flasche von Pepsi die Rechte von Coca-Cola nicht verletzt. Diese Flasche ähnele der markenrechtlich geschützten Coca-Cola – Flasche nicht ausreichend, um die Marke zu verletzen, so die Richter.
Zwar handele es sich bei beiden Flaschen um Flaschen mit taillierter Grundform. Eine solche Flaschenform sei aber eine allgemein übliche Flaschenform und deshalb nicht schutzfähig. Das Besondere und damit markenrechtlich Schutzwürdige bei der Coca-Cola-Flasche sei der charakteristische „Gürtelbereich“ und die vertikale Riffelung des Flaschenhalses und -körpers. Diese Merkmale weise die Carolina-Flasche eben nicht auf. Hier fehle das mittige Gürtelband. Bei der Flasche von Pepsi gehe der taillierte Flaschenkörper in einem nicht unterbrochenen Verlauf in den Flaschenhals über, so die Richter. Zudem gäbe es auf der Carolina-Flasche lediglich horizontale Wellenlinien.