Wer kennt ihn nicht den Hüttenkäse. Beliebt aufgrund seines einzigartigen Geschmacks und seines hohen Eiweißanteils und geringen Fettanteils ist der Käse sehr beliebt. Doch nur das Original von Gervais darf sich Hüttenkäse nennen. Daher findet man im Regal auch nur diesen mit der Bezeichnung Hüttenkäse. Andere nennen ihn „körniger Frischkäse“ oder „Cottage Cheese“. Hintergrund ist, dass sich Gervais den Namen hat schützen lassen und dies bereits im Jahr 1964 und zwar in der Klasse 29 (Käse, insbesondere Frischläse).
Spannend ist allerdings, dass der Begriff „Hüttenkäse“ ähnlich wie Labello, Kaba oder Tempo zum Gattungsbegriff geworden ist. Nicht verwunderlich ist es daher, dass eine Anmeldung im Jahr 2012 für ähnliche Erzeugnisse mangels Unterscheidungskraft zurückgewiesen worden ist.
Geht eine Marke als Begriff in den allgemeinen Sprachgebrauch (sog Gattungsbegriff) über, kann nach Ablauf der Markenschutzfrist unter Umständen die Verlängerung des Markenschutzes verweigert werden. Denkbar ist auch, dass ein Dritter einen Löschungsantrag stellt. Solange aber die Marke eingetragen ist, steht ihr uneingeschränkt das ausschließliche Recht zu. Oder einfach solange darf niemand anderes seinen Käse „Hüttenkäse“ nennen.
Wenn auch Sie Fragen zum Markenrecht haben oder eine Marke anmelden wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.