Die Firma CONVAR Europe Ltd. aus England hat erneut die Kanzlei Kieffer Legal Services mit der Aussprache einer Abmahnung im Bereich des Lebensmittelkennzeichnungsrechts beauftragt.
CONVAR hat es sich anscheinend zur Aufgabe gemacht, kleine Händler, die eigentlich keine Konkurrenz darstellen, ins Visier zu nehmen und abzumahnen. Jedenfalls drängt sich der Verdacht auf, betrachtet man die unserem Büro bereits vorliegenden Abmahnungen. So wurden bisher Händler abgemahnt, die sogenannte Survialprodukte angeboten haben. Die Abgemahnten haben beispielsweise Überlebensnahrungsmittel, wie konzentrierte Suppen oder getrocknete Weizenriegel vertrieben.
Dabei sind verschiedenste Fehler Gegenstand dieser Abmahnungen gewesen. Es wurde zum Beispiel die fehlerhafte Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei extrem lange haltbaren Lebensmitteln wie Emergency Food Riegeln moniert oder aber das unterbliebene Hervorheben von allergieauslösenden Substanzen im Zutatenverzeichnis.
In der aktuell vorliegenden Abmahnung hat der abgemahnte Händler kurzzeitig zur Probe einige Survival-Lebensmittel in seinem eigentlichen Waffen und Waffenzubehör-Shop angeboten. Hier wurde seitens der CONVAR Ltd. moniert, dass dieser Händler nicht die Verkehrsbezeichnungen für die Lebensmittel verwendet hat – so etwa „Dark Chocolate“ statt „dunkle Schokolade“ oder „Eiweiß Bar“ statt „Protein-Riegel“. Ebenso wurden Vitamintabletten nicht als Nahrungsergänzungsmittel deklariert und nicht deren Nährwerte angegeben. Die angebotene „Trinkschokolade“ hätte der Händler richtigerweise mit „Milchmischgetränk in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels (Schokolade)“ kennzeichnen müssen. Ebenso hat der Händler nach Ansicht der CONVAR Ltd. fälschlicherweise auch nicht die Allergie auslösenden Stoffe im Zutatenverzeichnis entsprechend hervorgehoben.
Der Streitwert der Abmahnung wurde mit 20.000,00 € beziffert, woraus sich Anwaltskosten in Höhe von 984,60 € ergeben. Neben der Zahlung dieser Gebühren wurde selbstverständlich auch die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist ein sehr weitreichendes, kompliziertes und schwieriges Gebiet, so dass wir Ihnen nur wärmstens empfehlen können, sich vor dem Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen. Problematisch ist bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung, dass Sie Gefahr laufen, immer wieder in die Fänge solcher Abmahner zu geraten und hohe Vertragsstrafen zu bezahlen, da sich aufgrund der Vielfalt der Anforderungen und aufgrund der oft sehr hohen Zahl an angebotenen Artikeln gerne mal Fehler einschleichen. Wenn also erst einmal eine Unterlassungserklärung im Raum steht, wird es unter Umständen sehr schwer, die Vertragsstrafenzahlungen zu verhindern.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren Shop rechtssicher zu gestalten.