Die BMW AG mahnt derzeit durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte aus München wegen der Verwendung des BMW-Logos auf PKW-Carbonteilen ab.
Das BMW-Logo ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Reg. Nr. 39644028 und als EU-Gemeinschaftsmarke unter der Reg. Nr. 14015143 für die BMW AG geschützt.
Verlangt wird im Rahmen der Abmahnung die Unterlassung, Auskunft über Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen und Schadensersatz. In der vorformulierten Unterlassungserklärung die der Abmahnung beiliegt, wird ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000,00 EUR gefordert.
Des Weiteren wird der Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung gefordert. Dabei wird ein Gegenstandswert von 600.000,00 € zugrunde gelegt, woraus sich bei einer 1,5-fachen Gebühr Kosten in Höhe von 5.289,50 € netto ergeben.
Wir raten hier dringend einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und in keinem Fall ungeprüft die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder die Kosten der Abmahnung zu begleichen.
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf. Selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach bestehen sollte, muss gut überlegt sein, ob und in welchem Umfang man eine Unterlassungserklärung abgibt. Verstößt man gegen eine Unterlassungserklärung, die grds. ein Leben lang gilt, kommen hohe Vertragsstrafen auf den Betroffenen zu. Auch bei der Auskunftserteilung sollte sorgfältig gearbeitet werden. Letztlich ist zu prüfen, ob die Anwaltskosten in der Höhe berechtigt sind.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net