Aktuell liegt uns ein Mahnbescheid der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in welchem Ansprüche des Herrn Thomas Stengaard geltend gemacht werden.
Der Mahnbescheid umfasst einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 150 € und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 €, die auf Grundlage einer Abmahnung vom 13.09.2013 wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke geltend gemacht werden.
Auch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidsverfahrens besteht noch immer die Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die geltend gemachten Ansprüche zur Wehr zu setzten. Es bestehen mehrere Reaktions- und Verteidigungsmöglichkeiten.
Wichtig ist die richtige Reaktion in einer solchen Situation. Wird ein Mahnbescheid ignoriert, wird der Antragsteller im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid beantragen, gegen den zwar ein Einspruch eingelegt werden kann, welcher aber vorläufig vollstreckbar ist.
In jedem Fall sollte vor jeder Reaktion auf diesen Mahnbescheid rechtlicher Rat von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt werden.
Haben auch Sie einen Mahnbescheid oder sogar einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Wir helfen gerne!
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen die geltend gemachten Ansprüche komplett abzuwehren.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net