Ein GEMA-Streit aus den Jahren 2009 und 2010 wird nun das Landgericht Düsseldorf beschäftigen:
Der Veranstalter der "Langen Tafel" in Düsseldorf, Jörg Paffrath, soll für das Gastronomie-Event 60.000 Euro an die GEMA nachzahlen.
Es sollte doch nur ein schönes Sommer-Event werden: Im Juni 2009 wurde zur "Lange Tafel" am Rhein geladen, wo Spitzenköche ihre Speisen kredenzten und Kleinkünstler Ihr Können darboten. Doch auch die Kontrolleure der Verwertungsgesellschaft GEMA waren zugegen und haben sich von dem sommerlichen Flair nicht davon abhalten lassen, ganz genau hinzuhören. Für die bei diesem Event abgespielte Musik verlangte die GEMA am Ende eine Gebührennachzahlung von fast 52.000 Euro.
Neben der "Langen Tafel" hatten auch weitere Events stattgefunden. So etwa das Ballonglühen auf den Oberkasseler Rheinwiesen, den Radschläger-Wettbewerb oder ein Fest auf der Breite Straße. Diese Veranstaltungen wurden von der GEMA zusammen mit der "Langen Tafel" wie eine große gesamte Veranstaltung berechnet.
Dabei hatte Herr Paffrath bereits im Vorfeld schon mit den Betreibern der Stände vereinbart, dass keine Musik abgespielt werden dürfe. Diejenigen, die sich jedoch darüber hinweggesetzt und etwa mittels tragbaren Radios trotzdem Musik gespielt haben, haben wohl selbst jeweils schon Rechnungen von der GEMA erhalten.
Nachdem der Veranstalter auch für das diesjährige Event eine jüdische Band engagiert hatte, die nur GEMA-freie Musik spielen sollte, erhielt er trotzdem eine weitere Rechnung über 8550 Euro, da die Band Swing-Titel gespielt haben soll.
Diese Zahlungsansprüche weist Paffrath nun zurück. Er meint, bereits nicht selbst Veranstalter der "Langen Tafel" zu sein, sondern die Agentur. Außerdem sei die Forderung maßlos überzogen. Das Event der "Langen Tafel" sei gar keine Musikveranstaltung gewesen, sondern es habe lediglich vereinzelte Musikdarbietungen gegeben. Keinesfalls dürfe aber für mehrere Veranstaltunge, die neben der "Langen Tafel" liefen, zusammen abgerechnet werden dürfen. Der Agentur sei es zudem unmöglich gewesen, alle Stände der Stadt zu kontrollieren, ob diese Vereinbarung eingehalten werde.
Das Gericht soll bereits angedeutet haben, dass die Forderung auf keinen Fall in voller Höhe berechtigt sein wird. Das liege unter anderem daran, dass die "Lange Tafel" bereits vom Veranstaltungscharakter völlig von einem Stadtfest zu unterscheiden sei. Der GEMA wurde auferlegt, ihre Forderung detailliert zu belegen.
Über den weiteren Verlauf des Prozesses werden wir Sie auf dem Laufenden halten.