Aktuell mahnt der Verwaltungs-Verlag GmbH verstärkt das widerrechtliche Verwenden von Kartografien bzw. interaktiven Stadtplänen ab. Allein in der letzten Woche wurde unsere Kanzlei in vier Fällen beauftragt. Auffällig ist, dass es der Verlag nunmehr auch gegen Altkunden vorgeht, die vorher die Leistungen des Verlages in Anspruch genommen hatten. Nach Kündigung ist allerdings das Recht zur Nutzung entfallen.
Die Abgemahnten werden aufgefordert, durch Abgabe der beigelegten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr auszuräumen sowie der Verwaltungs-Verlag GmbH einen Schadenersatz in Höhe von insges. 929,00 Euro zu entrichten. Gleichzeitig wird dem Abgemahnten ein Lizenzvertrag angeboten, nach dessen Abschluss von der Geltendmachung der Zahlungsansprüche abgesehen werden soll.
Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten sich gegen die Abmahnung zu wehren. Das fängt bei der Umformulierung der Unterlassungserklärung an. Auch der geforderte Schadenersatzanspruch kann regelmäßig erheblich reduziert werden.
Die Abmahnung sollte in jedem Fall durch eine auf das Urheberrechtrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
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