Das Landgericht Hannover, Urteil vom 22.10.2013, Aktenzeichen 32 O 29/13 hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass die Verwendung des ® Zeichens, ohne, dass die Marken auch eingetragen ist, eine unzulässige Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Das Gericht führt weiter aus, dass die bloße Anmeldung einer Marke noch nicht ausreichend ist.
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 219/06, welches feststellte, dass es sich bei der Verwendung eines ® Zeichens ohne Eintragung um eine unwahre Tatsache handelt, die zugleich einen Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung darstellt.
Das Zeichen ® steht für eingetragene Marken und wird von weiten Kreisen der Bevölkerung auch so verstanden. Wird einer Produktbezeichnung das Zeichen ® beigefügt, so erwartet der Verkehr, dass dieses Zeichen für den Verwender als Marke eingetragen ist oder dass ihm der Markeninhaber eine entsprechende Lizenz erteilt hat.
Leider müssen wir immer wieder erleben, dass Markenanmelder glauben, dass Sie das ® Zeichen sofort mit Anmeldung verwenden dürfen. Dies ist ein Irrtum, der zu teuren Abmahnungen führen kann.
Sollten Sie Fragen zum Markenrecht oder zu Markenanmeldungen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.