Wie die Pressstelle des OLG Düsseldorf am 12.12.2011 mitgeteilt hat, steht in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea am 20.12.2011, 15.30 Uhr die mündliche Verhandlung an.
Apple ist gegen Samsung wegen der Einführung des Samsung-Tablet-PC auf dem deutschen und europäischen Markt vorgegangen. In der ersten Instanz hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 09.09.2011 der Firma Samsung Deutschland untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten. Für die weitere Verurteilung fehlte es an der Zuständigkeit des LG Düsseldorf.
Mit Beschluss vom 15.09.2011 hat das LG Düsseldorf einen Antrag der Apple Inc. zurückgewiesen, den Vertrieb des „Galaxy Tab 8.9“ in der Europäischen Union zu verbieten. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass eine erneute Unterlassungsanordnung nicht erforderlich sei, weil die Anordnung aus dem Urteil vom 09.09.2011 auch den kleineren Tablet-PC erfasse. Hiergegen hat Apple die sofortige Beschwerde eingelegt.
Beide Verfahren werden am 20.12.2011 zusammen verhandelt. Man darf gespannt sein, wie das OLG Düsseldorf die Rechtslage einschätzt.
Wir halten sie auf den Laufenden. Ihre Kanzlei Dr. Schenk, Bremen, Tel: 0421-56638780