Laut einer Pressemitteilung der Firma Apple haben Verbraucherschutzorganisationen, die sich im europäischen Dachverband "Bureau Européen des Unions de Consommateurs" (BEUC) zusammengeschlossen haben, Apple wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt. In Deutschland ist dies durch die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. geschehen. Grund dafür war der “AppleCare Protection Plan”.
Apple empfiehlt bei einer Bestellung von Apple Produkten von einer deutschen Internetseite, den “AppleCare Protection Plan”. Dabei handelt es sich um eine Garantie, die so beschrieben wird: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.” Diese Garantie muss gesondert gekauft werden und beläuft sich auf ein, bzw. zwei Jahre. Dabei kostet eine zweijährige Garantie auf Reparaturen eines IPads 79,00 € oder eine dreijährige Garantie für ein MacBook 349,00 €.
Die deutschen Verbraucherschützer jedoch sehen darin eine unzureichende Aufklärung über die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, wie sie sich etwa aus § 477 I Nr. 1 BGB ergeben. Die Folge davon sei eine Irreführung, weil der Verbraucher unter Umständen davon absehen könnte, nach Ablauf der erworbenen Garantie seine ihm gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
Die Frist für die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung endet am 30.03.2012.
Apple hat in seiner Pressemitteilung auch mitgeteilt, dass bereits der italienische Verbraucherschutzverband Altroconsumo ein Verfahren gegen Apple angestrengt hat. Die italienische Wettbewerbsaufsicht (”Italian Competition Authority”) habe Apple bereits zu einer Strafe von 900.000,00 EUR wegen EU-rechtswidrigen Wettbewerbsverhaltens verpflichtet. Auch hier sei es um die Werbung mit der 1-Jahres-Herstellergarantie gegangen, ohne dass dem Verbraucher der Hinweis erteilt worden sei, dass ihm ohnehin eine automatische und kostenfreie Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zur Verfügung stehe. Gegen diese Entscheidung hat Apple Rechtsmittel eingelegt. Die Verhandlung hat heute stattgefunden.