Unserem Büro liegt eine Abmahnung der Firma Ubisoft GmbH aus Düsseldorf durch die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt aus Frankfurt/Main.
Ein Onlinehändler hat das Computerspiel "Watch Dogs" über die Internethandelsplattform Amazon.de vertrieben. Auf dem Spiel befindet sich laut Aussage der Abmahnerin deutlich sichtbar das rote "ab 18" USK Kennzeichen. Das Spiel sei jedoch bei einem Testkauf an den Empfänger ausgehändigt worden, ohne dass eine Alterskontrolle durchgeführt worden sei. Daher liege ein Verstoß gegen §12 JuschG vor und damit auch ein Verstoß gegen die Vorschriften des UWG.
Die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt weisen weiters in beeindruckender Weise auf 15 Entscheidungen hin, die vergleichbare Fälle betreffen sollen und in denen auch ein Verstoß positiv festgestellt wurde. Dieser Wettbewerbsverstoß liege darin, dass die gesetzlich erforderlichen Alterskontrollen bei der Übergabe der nur für ein volljähriges Publikum freigegebenen Ware nicht eingehalten worden seien. Es wird auch auf die hohen Streitwerte zwischen 40.000 und 60.000 € hingewiesen. In der Abmahnung wird ein Gegenstandswert von 15.000 € zugrunde gelegt. Gefordert wird natürlich auch der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund dieses Gegenstandswertes.
Die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sollte sehr gut überlegt sein. Eine solche gilt grds. ein Leben lang und bei Verstoß ist mit hohen Vertragsstrafen zu rechnen.
Wir empfehlen Ihnen einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalts mit der Überprüfung zu beauftragen.
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