Für einen großen Aufschrei sorgte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die es dem Wettanbieter Westlotto unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € verbietet, Wettscheine von Hartz-IV-Empfängern anzunehmen. Im Einzelnen wurde Westlotto die Annahme von Oddset-Wetten durch Spieler verboten, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger". Die einstweilige Verfügung wurde vom privaten Glücksspielanbieter Tipico mit Sitz auf Malta beantragt, der auch in Deutschland aktiv ist.
Zwar beziehe sich das Verbot – laut Gerichtssprecher Dirk Eßler- vorläufig nicht auf Lotto-Tippscheine, es sei aber nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt werde.
Der Vorwurf von Tipico bezieht sich darauf, dass Westlotto gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoße, in dem geregelt ist, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Dabei ginge es Tipico lediglich um „ein faires Miteinander und vernünftige Regelungen“.
Ratlosigkeit und Empörung herrschen dagegen derzeit in der Politik und bei Betroffenen:
Westlotto-Sprecher Axel Weber teilte mit, er wisse nicht, wie Mitarbeiter der Annahmestellen in der Lage sein sollen, das Einkommen von Kunden zu überprüfen. Die Regelung sei „weltfremd“. Woanders ist die Rede von „Diskriminierung“ und „Stigmatisierung“, die Regelung sei lächerlich und nicht durchsetzbar.
Das Erwerbslosen-Forum Deutschland reagierte zynisch auf die "absurde und skurrile" Entscheidung des Gerichts und rief alle Lotto spielenden Hartz-IV-Empfänger auf, sich in einem Internetforum zu "outen". Tipico trage seinen Konkurrenzkampf "auf dem Rücken von Hartz-IV-Betroffenen aus".
Zu guter letzt bleibt nach wie vor offen, wie ein derartiger Beschluss durchzusetzen sein soll, damit ist es nicht in Zukunft am Wettschalter heißt: „Beziehen Sie Harz-IV oder darf ich Ihren Wettschein annehmen?“