Eine TFP Vertrag kommt zwischen einem Fotografen und einem Model zustande. TFP ist die Abkürzung „Time for prints“. Das bedeutet, dass das Modell seine Zeit gegen die fertigen Fotos gibt. Es wird also kein Honorar vereinbart. Vielmehr erhält der Fotograf Rechte an den Fotos. Es soll eine Win Win Situation entstehen. Ein tfp-Shooting hat Vorteile für beide Seiten, wenn der Vertrag es einerseits dem Fotografen erlaubt, seine Arbeit zu bewerben und es andererseits dem Model ermöglicht, die Ergebnisse ebenfalls öffentlich auch zur Eigenwerbung zu verwenden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollte allerdings vertraglich festgehalten werden. Was ist mit einer Bearbeitung von Fotos? Wofür dürfen die Fotos verwendet werden usw. Kann das Model die Einwilligung für die Verwendung durch den Fotografen wiederrufen usw. Muss das Model bei der eigenen Verwendung den Namen des Fotografen angeben usw.
Es gibt viele kostenlose Vorlagen im Internet, die teilweise gut teilweise weniger gut sind. In jedem Fall muss genau geschaut werden, welche Rahmenbedingungen gelten sollten.
Im Raume stehen Urheberrechtsverletzung und Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 22 Kunsturhebergesetz. Solche Verletzungen können insbesondere Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche auslösen.
Sollten Sie Fragen zum Fotorecht oder speziell zu TFP Verträgen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Urteile zu TFP Verträgen:
- LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.05.2017 – 2-03 O 134/16