Das Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10.02.2022 – Az.: 5 W 58/21 hatte im Rahmen einer Streitwertbeschwerde darüber zu entscheiden, welcher Streitwert für die unerlaubte Verwendung von professionellen Produktfotografien im Online-Bereich anzusetzen ist.
Das Oberlandesgericht hält je Foto einen Streitwett von 8.000 € für angemessen. Das Gericht führt insoweit wie folgt aus:
„…Der Bundesgerichtshof hat bei einer gewerblichen Nutzung eines einfachen Fotos ohne kompositorische Inszenierung, wie es ohne Weiteres im Wege eines Schnappschusses hätte erstellt werden können, im Wege des öffentlich Zugänglichmachens i.S.v. § 19a UrhG einen Unterlassungswert in Höhe von 6.000,- € in der Hauptsache für nicht zu beanstanden angesehen (…).
…
Das Landgericht hat demgegenüber im Streitfall zutreffend berücksichtigt, dass sich die gegenständlichen Produktfotografien von einem bloßen Schnappschuss erkennbar abheben. (…). Zudem ist der Antragsteller ein professioneller Fotograf. Der Wert der verletzten Urheberrechte ist daher vorliegend erhöht. Hinzukommt, dass die Antragsgegnerin die gegenständlichen Bilder zur Illustration ihrer Verkaufsangebote auf ihrer im Internet betriebenen Verkaufsplattform www.c….com genutzt und damit die Qualität der streitgegenständlichen Bilder zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken ausgewertet hat. Der Angriffsfaktor ist daher vorliegend als erheblich anzusehen.”
Wie einmal zeigt die Entscheidung deutlich, dass die unerlaubte Verwendung von Fotos ein teures Nachspiel haben kann. Verwendet man etwa 10 Fotos ist man schon bei einem Streitwert vom 80.000 €. Aufgrund der hohen Streitwerte muss der Abgemahnte hohe Rechtsanwaltskostenzahlen. Hinzu kommt noch der Schadenersatz an den Urheber der Fotos.
Sollte auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung von Produktfotos erhalten haben stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte sind auf das Urheberrecht spezialisiert.