23. März 2011
Unsere Kanzlei wurde aktuelle über eine Urteil des Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.03.2011, Az.: 310 O 367/10 informier in welchem das Gericht ausgeurteilt hat, für das unerlaubte einmalige Anbieten eines Filmwerkes auf einer Internettauschbörse ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000,00 € als angemessen zu bewerten ist.
Das Urteil zeigt, dass weiterhin dringend davor zu warnen ist, Filme, Musik, Computerspiele auf Tauschbörsen herunterzuladen.
Trotz dies für Abgemahnten weniger erfreulichen Urteils sollte eine Abmahnung immer genau überprüft werden. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Ebenso kann die Schadenersatzforderung in vielen Fällen erheblich ereduziert werden.