Das Landgericht Köln, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08 hat entschieden, dass es bei Filesharingverstößen über Internettauschbörsen für die Eltern nicht ausreiche, wenn die Eltern ihren Kindern das downloaden von Musikfiles ausdrücklich verbieten. So müssen die Eltern weitere Sicherheitsmaßnahmen für ihren Internetanschluss ergreifen. Dies sei beispielsweise durch Einrichten von Benutzer-Konten oder das errichten spezieller Firewalls möglich. Bei unzureichender Sicherung haften die Eltern entsprechend der Störerhaftung.
Im streitentscheidenden Fall stellte das Kind knapp 1.000 Musikfiles zum download bereit. Der Streitwert wurde auf 400.000 € festgelegt! Allein die außergerichtlichen Anwaltskosten beliefen sich auf knapp 6.000 €.
Eltern sollten daher sehr genau darauf achten, was ihre Kinder im Internet machen, ansonsten kann es sehr teuer werden.
Unsere Kanzlei berät sie gern und kostengünstig zu allen Fragen rund ums Urheberrecht.