Das EU-Parlament hat eine neue Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet angenommen und dehnt nun das zweiwöchige Widerrufsrecht für alle Onlinekäufe innerhalb der EU aus.
Zudem müssen Onlinehändler den Verbrauchern genaue Informationen über den Gesamtpreis, die bestellte Ware und ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen. Außerdem ist geregelt, dass das Widerrufsrecht nicht für digitale Downloads oder etwa maßgeschneiderte Waren gilt. Bisher wurden Verbraucher durch Bedenken über späte Lieferung oder Nichtlieferung der Waren und die Fragmentierung der Verbraucherschutzgesetze in den einzelnen Mitgliedsstaaten von EU-weiten Onlinekäufen abgehalten. Nun ist eine einheitliche Regelung in Sicht.
Die Richtlinie muss noch vom Europäischen Rat angenommen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen.
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