Die Internethandelsplattform eBay teilte am 14.06.2011 mit, dass ab sofort gewerbliche Händler mit „FSK ab 18“ gekennzeichnete Filme und mit „USK ab 18“ gekennzeichnete Computerspiele bei eBay anbieten dürfen und nahm die Regelungen dazu in die „eBay-Grundsätze zu jugendgefährdenden Medien“ auf.
Natürlich müssen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sichergestellt werden: Beim Versand darf etwa ein Paket mit „ab 18 Ware“ nicht an Jugendliche ausgehändigt werden. Das geschieht durch Spezialversandarten bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird, eigenhändiges Einschreiben oder persönliche Prüfung der Volljährigkeit bei Selbstabholung.
Der Vertrieb von Pornografie oder überwiegend soft-erotische Filmen und Computerspielen ist nach wie vor untersagt.
eBay empfiehlt zu dem, in der Artikelbeschreibung zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen und den Käufern die Regelungen zum Sonderversand zu erläutern.
Zu beachten ist, dass Privatverkäufer nach wie vor keine dieser Artikel verkaufen dürfen, da ihnen die speziellen Versandmethoden nicht zur Verfügung stehen.
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