Heute wurde uns die erste Abmahnung wegen Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung zur Bearbeitung vorgelegt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Werfo Ltd. Vertreten wird die Werfo Ltd durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich aus Bensheim.
Gerügt wird die Verwendung einer veralteten (bis zum 12.06.2014 gültigen!) Widerrufsbelehrung. Ausgesprochen wurde de Abmahnung am 13.06.2014, also am ersten Tag der Neuregelung!!!
Uns liegen auch Informationen vor, dass mehrere Abmahnungen ausgesprochen wurden. Wir sind gespannt, wie viele Abmahnungen tatsächlich ausgesprochen wurden. Auffallend ist in jedem Fall, dass das konkrete Wettbewerbsverhältnis sehr vage gehalten wird. Ebenfalls auffallend ist der sehr niedrig angesetzte Streitwert von 1.000 €.
Wir empfehlen bei solchen Abmahnungen einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. So ist der Abgemahnte mit Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung verpflichtet, fortan die Verstöße abzustellen. Die Praxis zeigt, dass es nicht jedem gelingt eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu formulieren. Wird der Verstoß nicht abgestellt, drohen hohe Vertragsstrafen.
Bitte beachten Sie im Internet gibt es viele Foren-Beiträge und tolle Ratschläge. Diese sind leider oft falsch und /oder veraltet. Gleiches gilt für dort zu findende modifizierte Unterlassungserklärungen. Eine Unterlassungserklärung sollte immer auf den konkreten Fall angepasst werden. Überhaupt sollte sehr gründlich überlegt werden eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese bindet Sie ein Leben lang!
Wir bieten kompetente Beratung und Vertretung zum festen Pauschalpreis.
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahngen.
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung! Oder senden Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net