Abermals liegt uns eine Abmahnung des VDAK – aktiver Gewerbeschutz (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. zur Überprüfung vor.
Beim VDAK handelt es sich nach eigenen Angaben um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des VDAK e.V. zählen insbesondere das Sammeln, Auswerten und Archivieren von Informationen über wirtschaftskriminelle Sachverhalten im weiteren Sinne, die vorbeugende Öffentlichkeitsarbeit, der organisierte Widerstand gegen unseriöse Anbieter von Dienst- und Werkleistungen für Gewerbetreibende und Freiberufler durch Unterstützung möglichst vieler Betroffener und die flankierende Bekämpfung unseriöser und krimineller Wirtschaftspraktiken einschließlich des unlauteren Wettbewerbs mit zivilrechtlichen Mitteln und/oder durch Einschaltung und Unterstützung der zuständigen staatlichen Stellen gehören.
Wie in vielen anderen Abmahnungen des VDAK geht es um fehlerhafte/fehlende Angaben bei der Werbung mit Garantien. Wird mit Garantien geworben, so ist der Händler u.a. verpflichtet Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 142,80 € verlangt. Achtung! Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.
Nach unserer Auffassung ist zumindest zweifelhaft, ob der VDAK wirklich aktivlegitimiert ist. Voraussetzung wäre, dass dem Verein eine “erhebliche Anzahl” von Mitbewerbern angehören.
Sollten auch Sie eine Abmahnung des VDAK erhalten haben raten wir folgendes.
- Nicht voreilig handeln!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6 000 Abmahnverfahren!