Vergangene Woche erschein der von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding zunächst erst für den 25.01.2012 angekündigte Entwurf einer neuen EU-Datenschutzverordnung vorab im Internet. Danach sollen die EU-Datenschutzvorschriften aus dem Jahre 1995 überarbeitet und an die technischen Entwicklungen angepasst werden sollen.
Die bisherigen EU-Datenschutzvorschriften wurden von den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt. In Deutschland beispielsweise wurde die Datenschutzrahmenrichtlinie EC 95/46 hauptsächlich im Bundesdatenschutzgesetz, den Datenschutzgesetzen der Länder, im Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz umgesetzt. Ziel der neuen EU-Verordnung soll eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts sein, wodurch einerseits die Unternehmen durch geringeren Verwaltungsaufwand entlastet, und andererseits die Nutzer in ihrer Privatsphäre gestärkt werden sollen.
Gerade letzteres wurde dabei betont, mithin soll der Bürger fortan besser und umfangreicher über seine Rechte informiert werden und soll mehr Kontrolle über die erhobenen Daten haben. Schlagwörter wie „das Recht auf Vergessenwerden“, „Löschungsanspruch“ oder „Datenportabilität“ wurden dabei beschreibend genannt. Ebenfalls wurde erörtert, dass der Nutzer sich bei Unternehmensverstößen an die nationale Behörde wenden können müsse und nicht an diejenige, in dessen Land das entsprechende Unternehmen seinen Sitz habe.
Außerdem dürfen nationale Behörden je nach Schwere des datenschutzrechtlichen Verstoßes Strafen bis zu 1.000.000,00 € verhängen oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit dieses zunächst sehr durchdacht erscheinende Konzept von den Mitgliedsstaaten kritisiert und letztendlich innerstaatlich umgesetzt wird. Zumindest ist dieser Entwurf ein wichtiger Schritt in Richtung europaweit einheitlich geltender Vorschriften.
Am wichtigsten dürfte jedenfalls in Zeiten des Internet 2.0 sein, dass der Nutzer erfährt, welche Daten wann und wozu genutzt werden und wie er sich dagegen wehren kann.