Erneut erreicht uns eine Abmahnung des Herrn Günes Demir aus Berlin, der bekanntlich von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schäfer aus Pirmasens vertreten wird.
Herr Demir ist Markeninhaber der Marke "Gevey" und mahnt diverse Verkäufer im Internet wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ab.
Nunmehr mahnt Herr Demir auch Konkurrenten wegen angeblicher Verletzung des Elektrogesetzes (ElektroG) ab. Bei dem uns vorliegenden Fall geht es um Sim-Karten die als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des § Abs. 1 ElektroG qualifiziert werden. Solche Geräte sind bei der Stiftung EAR registrierungspflichtig und müssen mit dem Zeichen
gekennzeichnet werden.
Das Problem ist, dass beim Import von derartigen SIM Karten (gerade aus den asiatischen Ländern) eine solche Registrierung häufig vom Verkäufer selber vorgenommen werden muss. Gleiches gilt für die Kennzeichnung.
Der Verstoß gegen die Vorschriften des ElektroG stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der abmahnfähig ist.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen sofort! Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk