Durch die Kanzlei Dr. Schenk wurden am 21.04.2010 und am 23.04.2010 vor dem Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen gegen die LR Health & Beauty Systems GmbH erwirkt. Die einstweilige Verfügung erging ohne mündliche Verhandlung. Rechtsmittel hiergegen wurden bisher nicht eingereicht, sind jedoch zu erwarten.
Durch diese einstweiligen Verfügungen ist es dem Unternehmen LR Health & Beauty Systems GmbH gegen Androhung von Ordnungsgeld im Einzelfall in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten ab sofort untersagt, ein Teil ihrer Produkte mit unzulässigen Aussagen zu bewerben bzw. diese Produkte überhaupt in ihrer jetzigen Aufmachung in den Verkehr zu bringen.
LR hat hierauf bereits reagiert und ihre Partner hierauf aufmerksam gemacht.
Für einige Produkte wurde sogar der Verkauf der Produkte in der dargestellten Art und Weise gänzlich untersagt. Dies gilt auch für das gerade neue und stark beworbene „Probiotic 12“ oder die „Iris Berben“ Produktreihe.
Im Einzelnen:
Mit einstweiliger Verfügung des LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: 327 O 222/10, ist es LR ab sofort untersagt, im geschäftlichen Verkehr sämtliche Produkte der Produktreihe „Jungle Man“ in der jetzigen Aufmachung in den Verkehr zubringen und/oder diese in ihrer jetzigen Aufmachung zu verkaufen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Hintergrund ist ein Markenrechtsverstoß. Sämtliche an die Partner verteilten Kataloge dürfen in ihrer jetzigen Form nicht mehr verwendet werden. Sollte sich LR nicht daran halten, drohen hohe Strafen. Auch den Partnern drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen, wenn Sie sich nicht daran halten.LR hat angekündigt in Kürze einen neuen Katalog zur Verfügung zu stellen.
Mit weiterer einstweiliger Verfügung hat das LG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2010, Az.: 223/10 LR verboten, das Lebensmittel “Probiotic 12“ mit Aussagen wie „optimal vorbereitet gegen Infektionen und Allergien“ zu bewerben. Die verbotenen Aussagen stehen teilweise sogar auf dem Produkt selbst und/oder auf der Verpackung. Auch hier heißt es, dass LR und auch alle Partner dieses Produkt in der jetzigen Aufmachung nicht mehr verkaufen dürfen. Diese unzulässigen Aussagen befinden sich auch in Katalogen, Flyern und DVDs von LR. So etwa im gerade erschienen Jubiläums-Katalog. LR Partner die trotz allen die Katanmloge verwenden müssen Abmahnungen befürchten.
Dies gilt aber nicht nur für das Lebensmittel „Probiotic 12“. So ist es LR und ihren Partnern des Weiteren untersagt, die Produktreihe „Iris Berben“ in ihrer jetzigen Aufmachung in den Verkehr zu bringen, zu verkaufen oder zu bewerben. Auch hier wurde der Verbraucher über die Wirkung der Produkte getäuscht.
Damit nicht genug, hat das Landgericht Hamburg LR zahlreiche weitere Aussagen verboten.
Bei Fragen rund um um die Zulässigkeit von krankheits- und/oder gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.