Die EU-Kommission bemängelte im April eine zu starke staatliche Aufsicht gegenüber Datenschutzbehörden in Deutschland. Daher wurde Deutschland ein Zwangsgeld angedroht, falls nicht innerhalb von zwei Monaten in Umsetzung des Art. 28 Absatz 1 Satz 2 der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gewährleistet werde.
Hessen reagierte und verabschiedete das „Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen", das ab 01. Juli 2011 in Kraft treten wird.
Kern dieses Gesetzes ist die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle für den nicht öffentlichen Bereich. Bisher lag die getrennte Aufsicht für den privaten Bereich im Bereich des Referats Datenschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt und für den öffentlichen Bereich beim den Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten. Beide Bereiche werden ab dem 1. Juli 2011 beim unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten zusammengeführt, der direkt vom Landtag gewählt wird. Unverständlich ist die Regelung der Geldbußen: Während im privaten Bereich die Höchstsätze der Geldbußen auf 50.000,- € verdoppelt wurden, haben Behörden bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften nach wie vor keine Geldbußen zu befürchten.
Auch Schleswig-Holstein legte nun einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Datenschutzes vor.