Das OLG Hamm, Az.: 4 U 196/07 hat in seinem Urteil vom 28.02.2008 festgestellt, dass es grds. zulässig ist Verkaufsangebote bei Ebay auf den Verkauf an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufrechtes zu beschränken. Es bezieht sich insoweit auf dem im Zivilrecht geltenden Grundsatz der Privatautonomie.
Voraussetzung ist aber, dass dies für den Erwerber transparent und klar ist. So kann ein Verkauf an Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, wenn die Klausel versteckt in dem Text eingebaut wird, so dass sie leicht übersehen werden kann. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflichten des Verkäufers vor, da er den Verbraucher nicht über die gesetzlichen Widerrufmöglichkeiten informiert wird.
Anmerkung: Offengelassen, da nicht streitentscheiden, hat das OLG Hamm allerdings inwieweit die grds. Zulässigkeit mit den AGB bei ebay zu vereinen sind. So könnte sich aus § 9 V der ebay Bedingungen ergeben, dass sich das Angebot auch an Verbraucher richten muss. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Tenor des Gerichts so auch tatsächlich zutreffend ist.