Nun ist das geschehen, was viele schon erwartet hatten. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat gegen das Internetportal studiVZ eine Abmahnung ausgesprochen.
Die Verbraucherschützer stören sich insbesondere an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch an der Datenschutzerklärung des Diensteanbieters, welche auch bei den Nutzern zum Teil für große Empörung gesorgt haben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Datenschutzerklärung sind für den Nutzer nicht zu verstehen. Es scheint als werden hier bewusst nebulöse Formulierungen gewählt, um die tatsächliche Nutzung der Daten zu verschleiern. Selbst für Experten wird der Inhalt nicht klar. So bleibt es dem Nutzer verschlossen, zu welcher Art von Werbung er denn seine Zustimmung erteilt. Die Formulierungen stellen insoweit einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar.
Es bleibt abzuwarten, wie der Streit ausgehen wird. Eins scheint jedoch sicher: studiVZ wird es nicht aufgeben mit ihren Diensten auch Geld durch „Verkauf von Kundendaten und Werbung“ zu verdienen.