Seitdem der Chaos Computer Club (CCC) , dem der sogenannte Bundestrojaner zugespielt wurde, offenlegte, dass dieser es dem Verwender ermöglicht, nicht nur intime Daten auszuleiten, sondern auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger Schadsoftware bietet, ist die Debatte um die Ausspähung von Computern und der Überwachung von Onlinegesprächen in aller Munde.
Die Polizeigewerkschaft (GdP) fordert klare rechtliche Bedingungen und nimmt dabei den Gesetzgeber in die Pflicht. Sie möchte in erster Linie wissen, was sie „darf“, um Straftäter zu verfolgen und zu überführen. Nachdem sich nunmehr eine der Quellen, aus denen der CCC die analysierten Trojaner erhielt, in der Öffentlichkeit äußerte, bestätigte auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU, dass dieser in Bayern verwendet wurde. Die hessische Firma Digitask soll den Trojaner wohl im Auftrag bayrischer Behörden entwickelt haben. Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, werde dies massive Konsequenzen haben, soweit die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen nicht eingehalten werden würden.
Zwar betonte Innenminister Herrmann, dass alles im Rahmen des Gesetzes abgelaufen sei, allerdings entschied das Landgericht Landshut bereits in einem Fall, wo der Trojaner zum Einsatz kam, dass dieser rechtswidrig sei.
Auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass es gerade im Bereich des Ausspähens von persönlichen Daten in der digitalen Welt großen Reformbedarf gibt.
Die Debatte zeigt, dass der Gesetzgeber gefragt ist, wenn es um die Reichweite des Online-Zugriffes und die Einhaltung grundrechtlich gewährleisteter Persönlichkeitsrechte geht. Letztlich sollte jeder Nutzer von digitalen Medien durch einen eindeutigen rechtlichen Rahmen erfahren können, inwieweit Landes- und Bundesbehörden auf seine Daten und Aktivitäten zugreifen dürfen.