Nachdem Amazon sich erst mit streikenden Mitarbeitern auseinandersetzen musste hat der Online-Riese nun jüngst eine neue Abmahnung kassiert: der stationäre Buchhandel will seinem Konkurrenten Nr. 1 eine erneute Abreibung verpassen.
Die Buchhändler-Genossenschaft "ebuch" (www.ebuch.de) sprach gegen Amazon eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Preisbindungsgesetz aus. Nach Auskunft des buchreport.de hatte Amazon Anfang Juni Sachbücher für 8,99 € anstatt für 9,99 € angeboten.
Neben der Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung wird von Amazon verlangt, 1.500,00 € an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels zu zahlen und so die Flutopfer zu unterstützen.
Allerdings legen Kritiker den Verdacht nahe, dass es sich um eine PR-Aktion handelt, insbesondere im Hinblick darauf, dass ebuch.de wohl selbst tagelang teilweise zu niedrige Buchpreise gelistet hatte. Es muss jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass das Buchpreisbindungsgesetz nicht vorschreibt, dass der Inhaber des Unterlassungsanspruches selbst nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen darf, um diesen Anspruch geltend zu machen.
Gegen Amazon wurde auch bereits im September 2012 einer einstweilige Verfügung wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz erlassen. Offenbar nehmen die Online-Buchhändler es tageweise mit dem Buchpreisbindungsgesetz nicht so genau.
Außerdem soll laut einer Meldung auf boersenblatt.net ein Verbund unabhängiger Kleinverlage aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, der erst seit wenigen Wochen existiert, eine Sammelklage gegen Amazon, Libri und KNV vorbereiten. Wie dies konkret ablaufen soll, ist noch nicht klar, denn eine "Sammelklage" gibt es in Deutschland nicht.
Grund der Aufregung ist die Tatsache, dass der Hinweis von Amazon, ein Buch sei „nicht lieferbar“ oder „nicht verfügbar“, offenbar häufig gar nicht der Wahrheit entspricht. Dies sei durch die Rabattpolitik des Unternehmens begründet, wenn man sich deswegen nicht über den Vertrieb handelseinig werde. An anderen Stellen sei das Buch dann trotzdem noch verfügbar.
Es bleibt allerdings noch weiterhin unklar, wie die Klage konkret lauten soll und auch, wann es losgehen soll, denn hierfür sollen sich erst mindestens 50 Verleger und Autoren zusammenfinden. Ob dies jemals passieren wird, ist ebenfalls fraglich, da es bei dieser Sache doch eher nach einem Luftschloss aussieht.