Der BGH bestätigte laut Pressemitteilung vom 28.09.2011 das Sportwettenverbot und das Verbot anderer Glücksspiele im Internet.
In der Pressemitteilung heißt es, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Sportwetten und anderen öffentlichen Glücksspiele im Internet nach § 4 IV und § 5 III des Glücksspielstaatsvertrages nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstoße. Die Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der europäischen Union durch diese Regelung sei dadurch gerechtfertigt, dass Ziele wie die Bekämpfung der Spielsucht verfolgt werden. Wegen der größeren Gefahren des Internets, insbesondere aufgrund der Anonymität und der fehlenden sozialen Kontrolle, müsse und dürfe dieser Vertriebsweg stärker eingeschränkt werden.
Das bedeutet nunmehr, dass Privatfirmen in Deutschland auch weiterhin keine Sportwetten im Internet anbieten dürfen. Damit wurde durch den BGH das Monopol der staatlichen Lotto- und Toto-Gesellschaften verstärkt. Gleichzeitig sanken die Aktien von Wettanbietern wie Betfair und Bwin um mehrere Prozent.
Eine gewisse Gelassenheit lässt sich jedoch dennoch erkennen, da der Glücksspielstaatsvertrag Ende dieses Jahres ausläuft und Hoffnung auf Änderung im neuen Staatsvertrag besteht.