Am 18. Oktober 2011 ist die europäische Textilkennzeichnungsverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 07. November 2011 in Kraft. Das heißt, dass sie unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gilt, daher nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss und vor nationalem Recht gilt. Vor allem aber ist sie in allen ihren Teilen verbindlich!
Verglichen zum deutschen Textilkennzeichnungsgesetz wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. Diese müssen dennoch beachtet werden:
– die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile ist entfallen, daher müssen nur noch Matratzenbezüge gekennzeichnet werden
-bei textilen Campingartikeln müssen ebenfalls nur noch die Bezüge von Campingartikeln gekennzeichnet werden
– wärmende Futterstoffe von Schuhen und für maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbständigen Schneidern hergestellt wurden, müssen nun gar nicht mehr gekennzeichnet werden.
Auch Handy-Hüllen und Hüllen für tragbare Medienabspielgeräte mit einer Oberfläche von maximal 160 cm² unterfallen nicht mehr der Kennzeichnungspflicht.
Achtung: Wenn Sie Textilerzeugnisse verwenden oder vertreiben, die Materialien nicht tierischen Ursprungs enthalten, muss der Hinweis "enthält nicht-textile Teile tierischen Ursprungs“ erteilt werden! Zu solchen Produkten können etwa Perlmuttknöpfe oder Lederbesatz zählen. Dagegen müssen nunmehr Filz sowie Hüte aus Filz im Gegensatz zu vorher gekennzeichnet werden.
Kein Grund zur Panik: Zwar tritt die Verordnung am 07.11.2011 in Kraft, es ist jedoch eine Übergangsfrist bis zum 08.März 2012 vorgesehen. Waren, die nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnet sind, dürfen noch bis zum 09.11.2014 abverkauft werden.