Seit kurzen liegt ein Referentenentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr vor.
Im wesentlichen sollen die Anbieter den Verbraucher deutlicher über die Kosten und Dienstleistungen aufklären. In der Einletung heißt es dort wie folgt:
"Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Zusätzlich müssen Unternehmer den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im
elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese
beiden Pflichten erfüllt hat."
Bei genauer Betrachtung bringt der Gesetzesentwurf nicht viel neues. Ob es daher tatsächlich eine Gesetzesänderung geben wird bleibt abzuwarten.
Hier der Link zum Entwurf: http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Buttonloesung.pdf