DAS OLG Wien, 1 R 182/10g hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Internethandelsplattform eBay eine geprelltes Opfer entschädigen muss.
Was war passiert: Der Kläger hatte über die Internethandelsplattform 1 kg Gold bestellt und im Voraus bezahlt. Das Gold hat er jedoch nie erhalten. Der Verkäufer war als „Platin Power Seller“ ausgezeichnet. Es gab von anderen Käufern allerdings bereits mehrere Warnungen, welche eBay sämtlich nicht beachtet hatte.
Aus Sicht des OLG Wien hat eBay durch "das Ignorieren der Warnungen und der Hinweise über die Verstöße durch den Verkäufer" beim Käufer "zu Unrecht die anhaltende Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers suggeriert". Dies sei für die Kaufentscheidung und damit den Schaden kausal gewesen.
Ein erfreuliches Urteil, welches eBay eine gewisse Verantwortung zukommen lässt. es ist ein bekanntes Problem, dass eBay auf Beschwerden nicht reagiert. So bleiben etwa Beschwerden über Verkäufer, die sich selber als „privat“ bezeichnen, in Wirklichkeit aber Unternehmer sind, regelmäßig ungehört. Hintergrund der Bezeichnung als Privat ist das Umgehen der gesetzlichen Bestimmungen wie etwa dem Widerrufsrecht. Hierdurch haben Sie gegenüber gesetzeskonformen Anbietern einen großen Wettbewerbsvorteil, da Sie Ihre Preise anders kalkulieren können.
Unsere Kanzlei wird regelmäßig von Shop-Betreibern beauftragt, die sich gegen diese schwarzen Schafe zu Wehr setzen.