In den letzten Wochen häufen sich wieder Berichte über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage. Aktuell stehen insbesondere irreführende Angaben zur CE-Kennzeichnung sowie Verstöße gegen die Preisangabenverordnung im Fokus. Betroffene Online-Händler sollten schnell reagieren, aber keinesfalls ungeprüft unterzeichnen oder zahlen.
Irreführung durch „CE-zertifiziert“
Ein häufiger Fehler, der aktuell massiv abgemahnt wird (u. a. im Auftrag der Mävers Handels GmbH), ist die Werbung mit dem Begriff „CE-zertifiziert“.
- Das Problem: Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel und keine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle. Der Hersteller bringt das Zeichen eigenverantwortlich an, nachdem er ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat.
- Die Folge: Die Verwendung des Wortes „zertifiziert“ suggeriert eine Prüfung durch Dritte, die nicht stattgefunden hat. Dies wird als irreführende Werbung und „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ eingestuft, da viele Produkte das CE-Kennzeichen ohnehin tragen müssen. In aktuellen Fällen werden hierfür Gebühren von rund 1.450,00 Euro gefordert.
Warum Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben sollten
Rechtsanwalt Sandhage fordert in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren. Achtung: Die beigefügten Entwürfe sind oft zu weit gefasst. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft. Bei jedem kleinsten Folgefehler drohen horrende Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.
Unsere Empfehlung: Ruhe bewahren und prüfen lassen
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, beachten Sie folgende Schritte:
- Fristen notieren: Die gesetzten Fristen sind meist kurz, müssen aber unbedingt eingehalten werden.
- Kein Kontakt zur Gegenseite: Verhandeln Sie nicht selbst mit der Gegenseite.
- Nicht voreilig zahlen: Oft lässt sich die Forderungshöhe reduzieren oder die Unterlassungserklärung modifizieren („modifizierte Unterlassungserklärung“). In vielen Fällen lässt sich die Abmahnung komplett zurückweisen!
Wie wir Ihnen helfen können
Als Experten im Wettbewerbsrecht unterstützen wir Online-Händler dabei, Abmahnungen rechtssicher abzuwehren und ihren Shop dauerhaft abmahnsicher zu gestalten
Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage erhalten?
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Senden Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite zu. Wir prüfen für Sie:
- Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
- Ist die Gebührenforderung zu hoch?
- Wie kann die Unterlassungserklärung sicher begrenzt werden?
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