Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „King“ ab. Interpret des Albums ist „Kollegah“. Auftraggeber sind die Rechteinhaber Selfmade Records GmbH. In der Abmahnung wird vom Anschlussinhaber gefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung wird damit gedroht, dass es dann deutlich teurer wird.
Wir raten die Abmahnung ernst zu nehmen. Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte beachtet werden, da ansonsten teure Gerichtsverfahren drohen.
Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Ob und welcher Art Ansprüche bestehen hängt vom konkreten Einzelfall ab. Grds. besteht zunächst eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch widerlegt werden! Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber, sondern Dritte die Rechtsverletzung begangen haben.
Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne!
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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