Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Sven Fürstenberg aus Berlin zur Überprüfung vor. Dieser bietet nach eigenen Angaben Kontaktlinsen über Ebay an. Dem Abgemahnten wir vorgeworfen, als Privatverkäufer“ zu handeln, obgleich seine Tätigkeit aufgrund des Umfangs als gewerblich einzustufen sei. Als gewerblicher Verkäufer bei Ebay ist man etwa verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung, ein Widerrufsformular, ein Impressum sowie weitere Informationspflichten bereitzuhalten. Vertreten wird Herr Fürstenberg durch die Kanzlei Hoesmann aus Berlin.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.141,90 EUR, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 EUR gefordert.
Ob man als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist, muss immer am konkreten Einzelfall geprüft werden. Indizien für ein gewerbliche Tätigkeit sind etwa die Anzahl der Bewertungen, die Anzahl gleichzeitig eingestellter Artikel, die Art der Artikel, Dauer der Tätigkeit, der Zustand (alt oder neu) als auch die Artikelbeschreibung. Achtung! Die Gerichte gehen schon bei einer relativ geringen Anzahl von Verkäufen von einer gewerblichen Tätigkeit aus!
Bei der konkreten Abmahnung haben wir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Auch den Streitwert halten wir für übersetzt.
Achtung:
Derartige Abmahnungen sollten sehr ernst genommen werden. Bei Nichtreaktion oder Ablehnung einer Unterlassungserklärung drohen teure Gerichtsverfahren. Wir raten daher einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net