Sie haben eine Abmahnung des Herr Ralph Schneider aus Köln erhalten? Ralf Schneider spricht Abmahnungen gegenüber Wettbewerbern aus. Vertreten wir Herr Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling. Den Abgemahnten wir vorgeworfen, privat zu handeln, obgleich die Tätigkeit aufgrund des Umfangs als gewerblich einzustufen sei. Als gewerblicher Verkäufer bei Ebay ist man verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung bereitzuhalten, Widerrufsformular, ein Impressum sowie weitere Informationspflichten.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 984,60 EUR, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR gefordert.
Ob man als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist, muss immer am konkreten Einzelfall geprüft werden. Indizien für ein gewerbliche Tätigkeit sind etwa die Anzahl der Bewertungen, die Anzahl gleichzeitig eingestellter Artikel, die Art der Artikel, Dauer der Tätigkeit, der Zustand (alt oder neu) als auch die Artikelbeschreibung. Achtung! Die Gerichte gehen schon bei einer relativ geringen Anzahl von Verkäufen von einer gewerblichen Tätigkeit aus!
Achtung:
Derartige Abmahnungen sollten sehr ernst genommen werden. Bei Nichtreaktion oder Ablehnung einer Unterlassungserklärung drohen teure Gerichtsverfahren. Wir raten daher einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen.
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei zu Verfügung. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen! Wir kennen Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling (Berlin und Hamburg) bereits aus anderen Verfahren!
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net