Uns liegt eine Abmahnung der Firma Ubisoft GmbH wegen einer angeblichen Verletzung des Jugendschutzgesetzes zur Bearbeitung vor. Die Abmahnung der Ubisoft GmbH wird durch die Rechtsanwälte BEITEN BURKHARDT aus Frankfurt am Main ausgesprochen. Bisher war mit den Abmahnungen für die Ubisoft GmbH beauftragt war die SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Herr Rechtsanwalt Wojtek Ropel hat allerdings die Kanzlei gewechselt, so dass das Mandat nunmehr von der der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernommen wurde.
Abgemahnt wird der Verkauf einer nicht von der USK freigegebenen und gekennzeichneten Versions des Computerspiels „Assassin´s Creed Unity“. Stattdessen wird die sog. PEGI Version verkauft. PEGI ist die Abkürzung für das europaweite Alterseinstufungssystem (Pan-European Game Information). Das PEGI-System ist europaweit anerkannt und wird sogar von der Europäischen Kommission nachdrücklich unterstützt. Deutschland ist diesem System jedoch nicht beigetreten. Das deutsche Jugendschutzrecht gilt als strenger. Ein Verkauf PEGI Version von Computerspielen an Kinder und/oder Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland soll daher nach Auffassung der Ubisoft GmbH einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen. Dies soll sogar für Spiele gelten, für die überhaupt keine Altersfreigabe gilt (PEGI 0). Ob dies tatsächlich noch was mit Jungendschutz zu tun hat wollen wir hier nicht weiter kommentieren.
Mit der Abmahnung fordert die Ubisoft GmbH vom Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 60.000 EUR (= 1.642,40 €).
Sollten auch eine Abmahnung der Ubisoft GmbH erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Abmahnungen.
Achtung! Lassen Sie nicht Fristen verstreichen. es drohen teure Gerichtsverfahren!
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net